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vanjamizoch

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Сообщения, опубликованные vanjamizoch

  1. дело в том что их не делали в серебре в период Империи, были в серебре но в межвоенный период

    Я как раз и думаю что он послевоенный, нет клейма "А". Да и само клеймо Маера выглядит необычно.

  2. Уважаемые коллеги, вот предложили орден, позиционируют как золотой, но по цвету на золото как то не совсем похоже, помогите пожалуйста разобраться. Заранее благодарен за ответы

    с ув Андрей

    Я думаю серебро, клеймо похоже на голову борзой: http://www.silvercollection.it/DICTIONARYEUHALLMARKHUNGARY.HTML

  3. Не знаю нужно кому, но продолжаю публиковать уставы и приказы по наградам.

     

    Seine k. u. k. Apostolische Majestät geruhten altergniidigst das nachstehende Allerhöchste Befehlschreiben zn erlassen:
     
    Ich verordne, dak jene Personen der bewaffneten Macht, denen erneuert Meine belobende Anerkennung für ihre hervorragenden Leistungen im Kriege oder der Ansdruck Meiner Zufriedenheit für vorzügliche Dienste im Frieden, auf Grund Meiner Entschließung bekanntgegeben wird, statt der bronzenen Militärverdienstmedaille eine solche ans Silber M tragen haben.
     
    Die Statuten für die Militärverdienstmedaille sind durch den beiliegenden Nachtrag zu ergänzen.
     
    Jene Personen, welchen vor Verlautbarung dieses Befehlschreibens erneuert Meine belobende Anerkennung oder der Ausdruck Meiner Zufriedenheit auf Grund Meiner Entschließung bekanntgegeben wurde, sind nachträglich mit der silbernen Militärverdienstmedaille zu beteilen.
     
    Dieses Befehlschreiben ergeht an Meinen Reichskriegsminister, an Meinen Minister für Landesverteidigung und an Meinen ungarischen
    Landesverteidigungsminister, welche das zur Durchführung Erforderliche im gegenseitigen Einvernehmen zu verfügen haben.
     
    Wien, am 26. März 1911.                                                                                                                                            Franz Joseph m. p.
  4. Gestiftet mit Allerhöchster Entschließung vom 1. April 1916

    PROVISORISCHE BESTIMMUNGEN FÜR DAS EISERNE VERDIENSTKREUZ

    Seine k. u. k. Apostolische Majestät haben mit Allerhöchster Entschließung vom 11. Mai 1916 allergnädigst anzuordnen

    geruht, daß für die Dauer des Krieges das zufolge Allerhöchster Entschließung vom 1. April 1916 gestiftete Eiserne Verdienstkreuz vom Kriegsministerium zu beschaffen ist.

    Die Eisernen Verdienstkreuze sind aus gegen Rost geschütztem Eisen verfertigt; sie gleichen in Form und Größe den Goldenen und Silbernen Verdienstkreuzen. Die Rückseite trägt die Jahreszahl 1916.

    Die Eisernen Verdienstkreuze sind für die Mannschaftspersonen sowie für Gagisten ohne Rangklasse bestimmt und werden für Verdienste im Kriege am Bande der Tapferkeitsmedaille, sonst am roten Bande verliehen.

    An Zivilpersonen kann das Eiserne Verdienstkreuz nur für Verdienste im Kriege verliehen werden.

    Das Verleihungsrecht haben Seine k. u. k. Apostolische Majestät dem Armeeoberkommandanten und dem Heeresgruppenkommando Generaloberst Erzherzog Eugen allergnädigst zu übertragen geruht, welches von diesen gegen 

    nachträgliche Genehmigung an die höheren Kommandanten bis einschließlich des Korpskommandanten übertragen werden kann.

    Die Eisernen Verdienstkreuze rangieren nach den Silbernen Verdienstkreuzen, und zwar:

    Eisernes Verdienstkreuz mit der Krone am Bande der Tapferkeitsmedaille,

    Eisernes Verdienstkreuz mit der Krone am roten Bande,

    Eisernes Verdienstkreuz am Bande der Tapferkeitsmedaille,

    Eisernes Verdienstkreuz am roten Bande.

    Beide Klassen des Eisernen Verdienstkreuzes können, so wie die an verschiedenen Bändern verliehenen Verdienstkreuze derselben Klassen, gleichzeitig getragen werden.

    Dekrete werden zu den Eisernen Verdienstkreuzen nicht ausgegeben. Nach Ableben des Besitzers verbleibt das Eiserne Verdienstkreuz den rechtmäßigen Erben überlassen.

    Die hinsichtlich des Verlustes der Ehrenzeichen in den Strafgesetzen enthaltenen Bestimmungen finden auch auf die Eisernen VerdienstkreuzeAnwendung.

     

    Erlaß vom 4. August 1916, Präs. Ur. 14285.

    Die Verfügung des Armeeoberkommandos Pers. Nr. 9118, Punkt i), wird nachstehend verlantbart:

    Damit einerseits jeder mit dem Eisernen Verdienstkreuz Ausgezeichnete sich über den rechtmäßigen Besitz dieser Dekoration ausweisen kann, andrerseits etwa notwendig gewordene Nachforschungen erleichtert werden, ist in analoger Weise wie bei den Tapferkeitsmedaillen dem Beliehenen eine Legitimation auszufolgen, die Charge, Name, Standeskörper, Diensteseinteilung, das im übertragenen Wirkungskreis verleihende Kommando und die Nummer dessen Besehlsschreibeus zu enthalten hat.

    Diese Legitimation ist vom betreffenden Unterabteilungskommandanten (Kanzleidirektor u. s. w.) deutlich lesbar zu fertigen.

    Bei Verleihung des Eisernen Verdienstkreuzes ohne Krone ist „m. d. Kr." zu streichen.

    Hiezu wird vom Kriegsministerium verfügt, daß auch für die im Hinterland zur Verleihung gelangenden Eisernen Verdienstkreuze die Legitimationen auszufertigen sind.

    Die Drucksorte für die Legitimation kann von der Firma Karl Ueberreuter in Wien und „Atheneum", Literatur und Druckerei in Budapest, bezogen werden.

  5. Не знаю куда определить информацию по мечах, поэтому оставлю здесь. Несколько лет назад у нас был диспут на эту тему, в теме о Кресте военных заслуг, я там оставлю сделаю привязку к этой теме чтобы не дублировать информацию в двух разделах.

     
                                                                      Zirkularverordnung vom 21. Dezember 1916, Präſ. Ur. 24310.
     
    Mit Beziehung auf den im Personalverordnungsblatt Nr. 187 von 1916 verlautbarten Allerhöchsten Armee und Flottenbefehl vom 13. Dezember 1916 ergehen mit Allerhöchster Genehmigung nachstehende Bestimmungen.
    Die zufolge Allerhöchsten Armee und Flottenbefehls gestifteten Schwerter sind auf den auf der linken Brustseite zu tragenden Ordensbändern (Bandstreifen) nach der olgenden Zeichnung anzubringen.
    Die Schwerter sind aus vergoldetem Metall verfertigt.
    Auf ein und demselben Ordensband (Bandstreifen) sind die Schwerter nur einmal anzubringen, desgleichen bei der mehrmaligen Bekanntgabe der Allerhöchsten belobenden Anerkennung nur auf der obersten der Spangen am Bande der silbernen Militärverdienstmedaille.
    Mit Ausnahme der Besitzer der Tapferkeitsmedaillen haben alle Personen, denen im gegenwärtigen oder in früheren Kriegen Dekorationen in Anerkennung „tapferen“, heldenmütigen“ oder „erfolgreichen Verhaltens“ vor dem Feinde, dann in Anerkennung
    vorzüglicher“ oder „hervorragender Führung“.
    Hinsichtlich aller anderen dekorierten Personen wird die Entscheidung nach Überprüfung der Belohnungsanträge zu einem späteren Zeitpunkt erfolgen. 
    Die in früheren Kriegen dekorierten Personen, deren Anspruchsberechtigung nicht schon im Wortlaut des vorhergehenden Absatzes zweifellos begründet ist, haben um Zuerkennung der Schwerter bei gleichzeitiger Meldung der Verleihungsdaten bis Ende Februar beim Ministerium für Landesverteidigung zu bitten.
    Bitten um Zuerkennung der Schwerter zu den im gegenwärtigen Kriege ver liehenen Dekorationen sind nicht einzubringen.
    Die Berechtigung zum Tragen der Schwerter ist vom Truppenkommandanten oder der diesem Kommando gleichzuhaltenden vorgesetzten Dienststelle, beziehungsweise dem
    vorgesetzten höheren Kommando festzustellen und auf den Verleihungsdekreten (Besitzzeugnissen) oder mittels besonderer Bescheinigung gleichzeitig mit der Ausfolgung der Schwertembleme zu bestätigen.
    In Hinkunft wird die etwaige Verleihung der Schwerter gleichzeitig mit der Verleihung der Dekoration erfolgen.
    Die Ausgabe der zu den Steck oder Halsdekorationen, dann den Bruststernen anzulegenden Schwerter erfolgt durch die Ordenskanzleien.
    Der Zeitpunkt für die Ausfolgung und das Anlegen der Schwertembleme wird später bekanntgegeben werden.
    (Mit dieser Zirkularverordnung werden auch sämtliche Unterabteilungen der Landwehr und des Landsturmes der Armee im Felde beteilt. Die hiezu erforderlichen Exemplare werden den Militärkommandos [Landwehrgruppen] direkt zugesendet werden.)
     
                                                                                                                                                    Freiherr von Georgi m. p. Generaloberst

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  6. Последняя редакция статута.

     

                                                                                           Statuten fur die Militärverdienstmedaille
     
    Die Militärverdienstmedaille ist das sichtbare Zeichen der Allerhöchsten belobenden Anerkennung im Kriege oder des Ausdruckes der Allerhöchſten Zufriedenheit im Frieden
    für die in eine Rangklasse eingeteilten Personen der bewaffneten Macht
    1. Es beſtehen:
    a) die Große Militärverdienſtmedaille für die Allerhöchste besondere belobende Anerkennung
    b) die Silberne Militärverdienstmedaille für die neuerliche Allerhöchste belobende Anerkennung im Kriege und für die neuerliche Allerhöchste Zufriedenheit im Frieden
    c) die Bronzene Militärverdienstmedaille für die Allerhöchste belobende Anerkennung im Kriege und für die Allerhöchste Zufriedenheit im Frieden.
    2. Die Militärverdienstmedaillen tragen auf der Vorderseite das Allerhöchste Bildnis. Seiner Majestät des Kaisers und Königs mit der Umschrift des Allerhöchsten Namens und Titels, auf der Rückseite die mit einem Lorbeer und Eichenkranz umschlungene Aufschrift „Signum Laudis“ in der Ausführung nach der folgenden Zeichnung.
    Die Große Militärverdienstmedaille ist aus vergoldetem Silber, die Silberne Militärverdienstmedaille aus Silber und die Bronzene Militärverdienstmedaille aus vergoldeter Bronze verfertigt. Die Vergoldung und die Versilberung ist in matter Ausführung
    3. Die Militärverdienstmedaille wird auf der linken Brustseite getragen, und zwar: 
    a) für die Allerhöchste besondere belobende Anerkennung und die Allerhöchste belobende Anerkennung im Kriege, an dem für das Militärverdienstkreuz vorgeschriebenen Bande;
    b) für den Ausdruck der Allerhöchſten Zufriedenheit für Verdienſte im Frieden, an einem hochroten Seidenbande.
    Die in früheren Kriegen an die dem Soldatenstand nicht angehörenden Personen verliehenen Militärverdienstmedaillen sind am hochroten Bande zu tragen.
    4. Die Bekanntgabe der Allerhöchsten besonderen belobenden Anerkennung und der neuerlichen Allerhöchsten belobenden Anerkennung kann auch ein zweites und drittesmal erfolgen, was durch Anbringung einer, beziehungsweise zweier breiter goldener
    Spangen auf dem Bande der Großen Militärverdienstmedaille sowie schmälerer silberner Spangen auf dem Bande der Silbernen Militärverdienstmedaille nach der folgenden Zeichnung kenntlich gemacht wird.
    5. Die Militärverdienstmedaillen rangieren untereinander wie folgt:
     
    Große
    Silberne     Militärverdienstmedaille am Bande des Militärverdienstkreuzes
    Bronzene
     
    Silberne
    Bronzene   Militärverdienstmedaille am roten Bande
     
    6. Alle Militärverdienstmedaillen können gleichzeitig getragen werden.
    7. Die Militärverdienstmedaillen sowie die Spangen zum Bande derselben werden mit einem an die Person gerichteten, von dem betreffenden Ministerium ausgestellten Dekret ausgegeben.
    8. Die vor dem 28. April 1917 verliehenen Militärverdienstmedaillen sind in der Ausführung mit dem Bildnis weiland Seiner Majestät des Kaisers und Königs Franz Joſeph I. zu tragen, und zwar auch dann, wenn die Zuerkennung der Spange zum Bande der Medaille seit dem vorbezeichneten Tage erfolgt ist.
    9. Auf ein und demselben Bande sind die Schwerter nur einmal anzubringen, desgleichen bei wiederholter Verleihung der Spangen nur auf der oberen Spange des Bandes Die Art der Anbringung der Schwerter ist aus der folgenden Zeichnung ersichtlich.
    10. Die Anschaffung der Militärverdienstmedaillen obliegt dem Kriegsministerium, von welchem das k. u. k Kriegsministerium, Marinesektion, das k. k. Ministerium für Landesverteidigung und das k. u. Landesverteidigungsministerium ihren eigenen Bedarf gegen Refundierung der Kosten übernehmen.
    11. Die hinsichtlich des Berlustes der Ehrenzeichen in den Strafgesetzen enthaltenen Bestimmungen finden auch auf die Militärverdienstmedaille Anwendung
    Bei Verlust einer solchen infolge gerichtlicher Verurteilung iſt dieselbe dem mit der Erfolgung betrauten Ministerium zurückzustellen.
    12. Nach dem Ableben des Besitzers verbleibt die Militärverdienstmedaille den Grben.

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